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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wir bitten Sie, die folgenden mit dem Bewirtungsvertrag zusammenhängende Geschäftsbedingungen zu berücksichtigen:

Orientieren Sie uns bitte per E-Mail bis spätestens 48 Stunden im Voraus, wenn Sie die Reservation Ihres Tisches nicht zum vereinbarten Termin einhalten können. Wenn Sie die Annulation nicht oder zu spät vornehmen, behalten wir uns vor, eine Entschädigungspauschale von CHF 50.00 (Mittag) und CHF 150.00 (Abend) pro Person in Rechnung zu stellen.

Personenzahl bei Banketten und Veranstaltungen
Wir bitten Sie uns die definitive Teilnehmerzahl (Garantiezahl) mindestens 14 Tage vor dem Anlass mitzuteilen. Ist die effektive Teilnehmerzahl in der Folge kleiner, gilt die angegebene Garantiezahl als Grundlage für die Verrechnung; ist die effektive Teilnehmerzahl höher, werden die effektiv entstandenen Kosten in Rechnung gestellt.

Annulation Bankette und Veranstaltungen durch den Kunden
Bei einem Bankett ab 8 Personen beträgt die Entschädigungspauschale des approximativen Rechnungsbetrages mit bestelltem Lunch/Dinner wie folgt:
bis 30 Tage vor dem Anlass 0%
10 - 29 Tage vor dem Anlass 50%
0 - 10 Tage vor dem Anlass 100%, mindestens jedoch CHF 150.00 pro Person

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und freuen uns sehr auf Ihren Besuch.
Seerestaurant Belvédère
Seestrasse 18a
CH-6052 Hergiswil


Stand: 01.09.2018